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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN



Für sämtliche Kauf- und Lieferverträge, sofern sie nicht an Personen erfolgen, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten ausnahmslos die folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Anderslautende Bedingungen - insbesondere Einkaufsbedingungen - werden nicht anerkannt. Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für die Dauer der geschäftlichen Verbindung.

Der Käufer ist an die Bestellung gebunden. Erteilte Aufträge können nur im beiderseitigen Einvernehmen abgeändert werden. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Sonderanfertigungen Akontozahlungen von 50 % der Auftragssumme oder bankmäßige Zahlungsgarantien zu verlangen. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt wird.  Aus produktionstechnischen Gründen sind folgende Toleranzen zugelassen:  Auf Gewicht und Menge +/- 10 %, auf die Stärke +/- 5 %, auf das Format +/- 3 %. Kleine Unterschiede im Glanz des Polyäthylens und des Drucks, im Umbruch und Format des Drucks, im Farbton und in der allgemeinen Beschaffenheit der Ware sind immer zugelassen und sind kein Grund zur Vertragsauflösung und/oder Schadenersatz oder Preisnachlass zu fordern.

Die Preise verstehen sich netto ohne Umsatzsteuer. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, die Ware ist unversichert zu senden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Im Falle einer schlechten Verpackung liegt es an dem Käufer zu reklamieren, und zwar an den Transportunternehmer im Augenblick der Übergabe der Ware. Im Falle einer verweigerten Annahme der Ware gehen die  Lager- und Wiederauslieferungskosten zu Lasten des Käufers. Lagerkosten sind gemäß dem jeweils gültigen Speditionstarif für Kaufmannsgüter zu berechnen.  Der  Versand  von Druckunterlagen und des Copy-Proofs erfolgt am Postweg zum Normaltarif.  Falls Express - Courier Sendungen erforderlich sind werden diese zum Selbstkostenpreis separat in Rechnung gestellt. Im Preis inkludiert ist 1Copy-Proof, schwarz/weiß.  Expresszustellungen oder Abtragearbeiten werden nach Aufwand separat in Rechnung gestellt.

Der Verkäufer behält sich das Recht  der Preisänderung vor, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistung ein längerer Zeitraum als drei Monate liegt und wenn sich in diesem Zeitraum, die der Preiskalkulation zugrunde liegenden Faktoren, geändert haben.

Wird ein Text oder eine Zeichnung gedruckt, so sind die Abweichungen bis zu 2 cm mehr oder  weniger  zulässig. Für eventuellen Farbabrieb oder Abfärben von farbigen Griffen, Kordeln oder Schlaufen wird keine Gewähr übernommen. Der Verkäufer lehnt jede Verantwortung in Zusammenhang mit der chemischen Zusammensetzung des Produktes ab, dies gilt auch für Änderungen, die das Produkt  durch den Aufdruck erhalten kann. Der Verkäufer ist außerdem nicht verantwortlich für  die Farbe des Produkts, für die eventuelle Geruchsentwicklung der Färbung, sowie für den Druck im Allgemeinen. Was den Neudruck der Taschen betrifft, garantiert der Verkäufer aus technischen Gründen nicht den selben Farbton der vorherigen Bestellung.

Die Farbe des Papiers, der Druckfarben, der Kordeln usw. kann leichten Änderungen unterworfen sein, die, wenn sie innerhalb der Standards der Rohstofflieferanten liegen, als akzeptabel gelten müssen. Für die  durch Umwelteinflüsse oder anderer chemischer Reaktionen sich eventuell lösenden Klebestellen übernimmt der Verkäufer keine Gewähr.

Die technischen Merkmale der Materialien, die bei der Herstellung unserer Produkte verwendet werden, können Änderungen unterworfen sein, die, wenn sie sich innerhalb der Toleranzgrenzen der Handelsusancen für die einzelnen Warensektoren befinden, akzeptiert werden müssen.

 Bei Betriebsstörungen, Energiemangel, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt, die der rechtzeitigen Lieferung entgegenstehen, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise einzustellen oder Liefertermine zu prolongieren, ohne dass  der Kunde Anspruch auf Ersatzlieferung oder Schadenersatz hat.

Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Sämtliche Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich vereinbart. Bei Nichteinhaltung kann der Kunde eine Nachfrist von acht Wochen setzen. Nach Ablauf hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit besteht auch ein Anspruch auf Schadenersatz.

Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt, bzw. Bereitstellung der Ware mittels rekommandierten Briefes geltend zu machen. Der Käufer ist zur sofortigen Untersuchung der Ware verpflichtet. Geringfügige Farb- und sonstige Abweichungen können nicht beanstandet werden. Bei berechtigten Mängelrügen kann der Verkäufer nach Wahl nachbessern oder mangelfreie Ersatzware liefern. Wandelung, Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Verkäufer zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage ist. Dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Ersatz des Kaufpreises verlangen. Für Schäden wird nur gehaftet, wenn mindestens ein grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann.

Die Haftung des Verkäufers erstreckt sich auf keinen Fall auf Schäden, die bei oder durch Verwendung der Ware entstehen.

Wenn  die Lieferung gerügt wird, verpflichtet sich der Käufer, die gesamte Lieferung zur Verfügung des Verkäufers zu halten und keinen Teil  der Ware in irgendeiner Form zu verwenden. Der Gebrauch auch nur eines Teiles der Ware bedeutet den Verzicht auf jegliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche.

Der Käufer kann die Ware nur dann zurücksenden, wenn der Verkäufer ihn dazu ausdrücklich und schriftlich ermächtigt hat.

Die Rechnung wird am Tage der Auslieferung ab Werk bzw. Bereitstellung der Ware ausgestellt und ist sofort ohne Abzug fällig. Zahlungen werden stets zur Begleichung der  ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.

Bei  Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2% p.M. und die Überziehungskosten berechnet, ebenfalls zu ersetzen sind alle Mahn- und Inkassospesen.  Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Verkäufer für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Ebenso werden sämtliche Verbindlichkeiten des Käufers, auch solche, die vereinbarungsgemäß noch nicht fällig werden, fällig. Der Verkäufer ist in diesen Fällen auch berechtigt, Rücktritt von Verträgen zu verlangen.

Der Verkäufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Die gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiter verarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Ware durch Dritte muss der Käufer dem Verkäufer unverzüglich Anzeige erstatten. Der Käufer ist bei Zahlungseinstellung verpflichtet, unverzüglich die vom Verkäufer gelieferten noch vorhandenen Waren auszusondern, und dem Verkäufer ist hinsichtlich dieser Waren das Überprüfungsrecht mit Zutritt während der  Geschäftszeiten eingeräumt.

Die Druckvorrichtungen, wie Klischees, die Filmstreifen, die Original-Zusammensetzung bleiben Eigentum des Verkäufers und der Käufer hat keinerlei Rechte auf Übergabe derselben. Auf Anfrage des Käufers können diese Anlagen für eventuelle Nachdrucke aufbewahrt werden. Nach Ablauf von drei  Jahren kann der Verkäufer ohne Erlaubnis oder Zustimmung des Käufers die Zerstörung dieser Gegenstände vornehmen, ohne dass  dem Käufer dadurch irgendwelche Rechte zustehen. Dieser Zeitraum beträgt für Klischees nur ein Jahr.

Der Käufer ist vollständig verantwortlich für Fabrikationsmarken, Namen oder Warenzeichen, die in seinem Auftrag auf den zu liefernden Taschen, Tragetaschen oder Kleidersäcken, Kartons, Displays etc. angebracht werden.

Sofern einzelne Punkte dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein sollten, gelten dennoch die übrigen Bestimmungen, ausgenommen bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

In allgemeinen- bzw. Einkaufsbedingungen unserer Kunden ausgesprochenen Zessionsverbote und alle sonstigen, wie Zession von Forderungen betreffenden Vertragsbedingungen, gelten als nicht geschrieben.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen ist Hong Kong.

 



   
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